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Achtung!!! Der Geologische
Dorf im Bohnental ist zur Zeit nicht begehbar
  
Bleibt gesund und Frisch auf! Saarwaldverein Schmelz






!!! Vereinsfahrt !!!

Vereinsfahrt 2026
 

Wanderwoche 2026
  Programm
 

„Auf eigene Gefahr“ – auch auf beworbenen Wanderwegen
  Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen (V1 ZR357 / 21). Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig: Einem Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege.

Deutsches Wanderabzeichen
 
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